Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist ein abnutzbarer beweglicher und selbständig nutzbarer Gegenstand. Dies können insbesondere Mobiltelefone, Notebooks und Möbel sein. Die Anschaffungskosten zur Qualifizierung als GWG sind seit 2018 von EUR 410,00 auf EUR 800,00 netto angehoben worden. Gesetzlich geregelt wird dies in § 6 Abs. 2 EStG.

Es gilt zu beachten, ob Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden müssen und ob man sie besser als Inventar in der Anlagenbuchführung erfasst.

Wie hoch ist die Abschreibung?

Die Höhe der Abschreibung wird in § 7 Abs. 1 EStG geregelt. Dort wird bestimmt, dass die Abschreibung sich über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstands verteilt. Um diese zu bestimmen gibt es amtliche AfA (Abschreibung für Abnutzung) Tabellen.

Um die Höhe der Abschreibung bestimmen zu können muss man sich entscheiden, ob man einen Sammelposten bildet oder ob man den Gegenstand im Jahr der Anschaffung vollumfänglich abschreibt.

Wie kann ich mit geringwertigen Wirtschaftsgütern Steuern sparen?

Es ergeben sich durch diese Regelung Möglichkeiten Steuern zu sparen. Letztendlich ist es aber wie bei fast allen Möglichkeiten, seine Steuerlast zu reduzieren, nur eine Vorwegnahme von Aufwand und führt damit nur zu einem Steuerstundungseffekt. Dies kann jedoch insbesondere für Freiberufler interessant sein.

Der größte Vorteil, um Steuern zu sparen ist der, dass man geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung, als auch noch Ende Dezember, zu 100% steuermindernd berücksichtigen kann, anstatt den Gegenstand beispielsweise über die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Wichtig ist auch zu beachten, welches steuerliches Ergebnis möchte ich erzielen? Einen möglichst hohen oder niedrigen Gewinn. Hier sollten sie sich von Ihrem Steuerberater beraten lassen.

Was ist der Sammelposten?

Im Zusammenhang mit GWG sollte man immer auch den Sammelposten in Betracht ziehen. Die in § 6 Abs. 2a EStG geregelte Abschreibung über einen Sammelposten oder auch Poolabschreibung genannt, bietet dem steuerpflichtigen eine weitere Interessant Möglichkeit. Dabei sind zwei wesentliche Voraussetzungen zu beachten:

  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen zwischen 250 und 1.000 EUR liegen und
  • Das Wirtschaftsgut betrieblich notwendig, beweglich, abnutzbar und für sich allein nutzbar

Dagegen werden geringwertige Wirtschaftsgüter unter 250,00 EUR immer im Jahr der Anschaffung vollumfänglich abgeschrieben. Diese werden nicht in das Inventar aufgenommen.

Auch hier ergibt sich steuerliches Gestaltungspotenzial da die Sammelpostenbildung vor allem dann sinnvoll ist, wenn man den daraus entstehenden Aufwand lieber über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilen möchte anstatt zu 100% im Jahr der Anschaffung.

Gerne informieren wird Sie über weitere Möglichkeiten wie Sie Steuern sparen können. Klicken Sie einfach hier und stellen eine Anfrage für ein kostenloses Erstgespräch. Wir informieren Sie umfassend über unsere Beratungsleistungen.