Wegzugsbesteuerung Deutschland 2026: Der ultimative Guide für Unternehmer und Investoren
Dieser Guide richtet sich an Privatpersonen, Unternehmer und Investoren, die einen Wegzug aus Deutschland planen und sich über die steuerlichen Folgen ab 2026 informieren möchten. Gerade ab 2026 treten neue Regelungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpflicht beim Wegzug haben. Die wegzugsbesteuerung privatpersonen 2026 ist ein zentrales Thema für alle, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen möchten. Dieser Beitrag erklärt die Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen ab 2026 und zeigt, was sich durch die neuen gesetzlichen Regelungen ändert.
- FAQ: Was ändert sich 2026?
- Was ist die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)?
- Neuerungen und Verschärfungen ab 2026
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
- Entstrickungsbesteuerung auf Unternehmensebene
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Investmentfonds und ihre Bedeutung
- Praxisbeispiel: ETF-Anteile
- Legale Strategien zur Vermeidung
- Praxisbeispiele und Fallstudien
- Aktuelle Kontroversen
- Fazit und Empfehlungen
Veröffentlicht am 30. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 30. März 2026
Wir erleben es fast wöchentlich: Ein Mandant ruft an, hat sich eine Villa auf Mallorca gekauft oder einen Mietvertrag in Miami unterschrieben und geht selbstverständlich davon aus, dass mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erstmal alles erledigt ist. Leider ist es das aber nicht. Der Wegzug aus Deutschland ist steuerlich ein komplexer Vorgang, den wir als Steuerberater Düsseldorf in der Beratung sehen. Und das betrifft längst nicht nur die klassische Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, die Ihre GmbH-Anteile fiktiv besteuert. Es betrifft auch viele Mandanten, die gar keine Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und eher im Bereich Freelancer, E-Commerce oder als Steuerberater für Influencer-Klientel ortsunabhängig arbeiten. Auch diese sollten § 2 AStG kennen, der die erweiterte beschränkte Steuerpflicht regelt (Definition: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass Deutschland auch nach dem Wegzug noch für bis zu zehn Jahre auf bestimmte Einkünfte zugreifen kann, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland bestehen). Sie sorgt dafür, dass Deutschland bis zu zehn Jahre nach Ihrem Wegzug die Hand aufhält, auch wenn Sie längst keinen Wohnsitz mehr hier haben. Hier gab es erst in 2025 eine Verschärfung in Form eines BFH Urteils (BFH = Bundesfinanzhof, höchstes deutsches Steuergericht), welches Signalwirkung für die von uns beratenen Mandanten hatte. In unserer Kanzlei ist das mittlerweile der häufigste Stolperstein, nicht die Wegzugsbesteuerung selbst.
Der Traum vom Auswandern ist für viele Unternehmer, digitale Nomaden, Investoren und Anleger präsenter denn je. Dieser Beitrag behandelt speziell die wegzugsbesteuerung privatpersonen 2026 und gibt einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für Privatpersonen. Doch wer Deutschland den Rücken kehren will, sieht sich mit einem der komplexesten und potenziell teuersten Gebiete des deutschen Steuerrechts konfrontiert: der Wegzugsbesteuerung. Als Wirtschaftsprüfer Düsseldorf und Steuerberater beraten wir genau diese Fälle. Bei einer Auswanderung können erhebliche steuerliche Folgen entstehen, insbesondere im Hinblick auf Kapitalbeteiligungen und Investments. Besonders im Jahr 2026 greifen verschärfte Regeln und neue bürokratische Hürden, die eine frühzeitige Planung unerlässlich machen. Bereits ab 2025 sind durch die geplanten Änderungen des § 19 Abs. 3 InvStG (InvStG = Investmentsteuergesetz) insbesondere Anteilseigner, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Unternehmen und Investmentfonds betroffen, da die Abgabe auf die Verlagerung von Vermögenswerten ins Ausland ausgeweitet und Steuerumgehungen erschwert werden. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf betroffene Personen.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die aktuelle Rechtslage nach § 6 AStG (AStG = Außensteuergesetz), die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG und wie Sie sich vor dem Zugriff des Fiskus schützen können. Zudem gehen wir auf die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen ein, die die Wegzugsbesteuerung maßgeblich beeinflussen.
FAQ: Was ändert sich 2026 für Privatpersonen bei der Wegzugsbesteuerung?
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen ab 2026:
Was ist die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)?
Die sogenannte Wegzugssteuer stellt dabei die zentrale steuerliche Abgabe dar, die bei einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland für Privatpersonen relevant wird. Die Anwendung und Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung richtet sich nach den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Prinzipien, insbesondere dem deutschen und europäischen Recht.
Wer ist betroffen?
Die Regelung greift, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Beteiligung: Sie waren in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt.
- Steuerhistorie: Sie waren in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
- Wegzug: Sie geben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf.
Betroffen sind insbesondere Anteilseigner und steuerpflichtige Personen mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Unternehmen, die bei einem Wegzug ins Ausland mit der Wegzugsbesteuerung rechnen müssen.
Die fiskalische Logik: Der "fiktive Veräußerungsgewinn"
Der Staat unterstellt, dass Sie Ihre Anteile zum Marktwert verkauft haben. Da jedoch kein tatsächlicher Verkauf stattfindet, fließt Ihnen kein Geld zu ("Dry Income"). Dennoch verlangt das Finanzamt die Steuer auf die sogenannten stillen Reserven – also die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und Ihren ursprünglichen Anschaffungskosten. Die Liquidität zur Begleichung der Steuerlast kann dabei zum Problem werden, da keine Mittel aus einer tatsächlichen Veräußerung zufließen und Liquiditätsengpässe entstehen können.
Eine GmbH ist laut Ertragswertverfahren (Ertragswertverfahren = Bewertungsmethode zur Ermittlung des Unternehmenswerts auf Basis künftiger Erträge) 1 Mio. € wert. Die Anschaffungskosten lagen bei 25.000 €. Der fiktive Gewinn von 975.000 € muss versteuert werden. Durch das Teileinkünfteverfahren sind 60 % des Gewinns steuerpflichtig, was zu einer effektiven Steuerlast von ca. 25–27 % führt. Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Steuerlast an.
Nachdem Sie nun die Grundlagen der Wegzugsbesteuerung kennen, gehen wir auf die aktuellen Neuerungen ab 2026 ein.
Neuerungen und Verschärfungen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ab 2026
Ab 2026 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die die Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen deutlich verschärfen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Meldeverfahren, die Stundungsregelungen und die Anforderungen an Sicherheitsleistungen.
Elektronisches Meldeverfahren ab 2026
- Ab 2026 wird die Meldung eines Wegzugs deutlich formalisierter.
- Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt ein neues elektronisches Formular namens "ASt – Mitteilung nach § 6 AStG" zur Verfügung.
- Wer seinen Wegzug nicht ordnungsgemäß über das Fachverfahren der Finanzverwaltung (FMS) meldet, riskiert hohe Bußgelder und eine sofortige Festsetzung der Steuer.
- Besonders wichtig ist dabei, dass die erforderliche Nachricht an das Finanzamt rechtzeitig und korrekt erfolgt, da eine verspätete oder fehlerhafte Mitteilung erhebliche finanzielle Nachteile nach sich ziehen kann.
Ablauf des Meldeverfahrens in 4 Schritten:
- Anmeldung des Wegzugs beim Einwohnermeldeamt.
- Elektronische Übermittlung der "ASt – Mitteilung nach § 6 AStG" an das Finanzamt.
- Prüfung und Rückmeldung durch das Finanzamt.
- Festsetzung der Wegzugsbesteuerung und ggf. Anforderung von Unterlagen/Sicherheiten.
Stundungsregelungen und Sicherheitsleistungen
Ein massiver Einschnitt, der durch das ATAD-Umsetzungsgesetz (ATAD-Umsetzungsgesetz = Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU) eingeführt wurde: Die früher übliche unbefristete und zinslose Stundung bei Wegzug in EU/EWR-Staaten wurde abgeschafft.
Vergleich: Alte vs. neue Stundungsregelung
| Regelung bis 2025 | Regelung ab 2026 |
|---|---|
| Unbefristete, zinslose Stundung bei Wegzug in EU/EWR | Nur noch sieben gleiche Jahresraten, meist mit Sicherheitsleistung |
| Keine Pflicht zur Sicherheitsleistung | Regelmäßig Sicherheiten wie Bankbürgschaft oder Verpfändung der Anteile erforderlich |
Ablauf der Stundung in 3 Schritten:
- Antrag auf Stundung beim Finanzamt stellen.
- Nachweis der Sicherheitsleistung (z. B. Bankbürgschaft).
- Zahlung der Steuer in sieben gleichen Jahresraten.
Nachdem Sie die Neuerungen ab 2026 kennen, betrachten wir nun weitere steuerliche Risiken beim Wegzug.
Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)
Während viele nur auf § 6 AStG achten, lauert mit § 2 AStG eine oft unterschätzte Gefahr, die besonders digitale Nomaden und Perpetual Traveler betrifft.
Das 10-Jahres-Phantom
Wer in ein Niedrigsteuergebiet (oder in gar kein steuerliches Gebiet) auswandert, bleibt unter bestimmten Bedingungen für weitere zehn Jahre in Deutschland erweitert beschränkt steuerpflichtig. Voraussetzung ist, dass man zuvor mindestens fünf Jahre lang als Deutscher unbeschränkt steuerpflichtig war und weiterhin "wesentliche wirtschaftliche Interessen" im Inland hat.
Die BMF-Verschärfung vom Dezember 2023
- Ein bahnbrechender neuer Außensteuererlass (22.12.2023) hat die Situation für ortsunabhängige Unternehmer verschärft.
- Das BMF hat klargestellt:
- Es gibt kein "floating income" (betriebsstättenlose Einkünfte).
- Wenn ein Auswanderer im Ausland keine feste physische Einrichtung (Büro, Anlage) unterhält, wird eine inländische Geschäftsleitungsbetriebsstätte fingiert.
Folge: Die Einkünfte gelten als inländisch und werden in Deutschland besteuert, selbst wenn der Nomade weltweit reist.
Diese Regelung greift bereits ab einer Freigrenze von 16.500 € an Einkünften, die sowohl reguläre inländische als auch diese "Zusatzeinkünfte" umfassen. Für Menschen mit internationaler Karriere und grenzüberschreitender Mobilität ergeben sich dadurch erhebliche steuerliche Herausforderungen.
Nachdem Sie die Risiken der erweiterten beschränkten Steuerpflicht kennen, gehen wir auf die Entstrickungsbesteuerung auf Unternehmensebene ein.
Entstrickungsbesteuerung auf Unternehmensebene
Nicht nur die Privatperson (Gesellschafter) ist betroffen. Wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG) betreiben, greift die sogenannte Entstrickungsbesteuerung gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 EStG (EStG = Einkommensteuergesetz).
Sobald Wirtschaftsgüter oder ganze Funktionen (z. B. ein Kundenstamm oder Software) ins Ausland verlagert werden und Deutschland sein Besteuerungsrecht verliert, müssen die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden. Besonders riskant ist es, wenn Sie als Geschäftsführer aus dem Ausland operative Entscheidungen für eine deutsche GmbH treffen: Dies kann den Ort der Geschäftsleitung ins Ausland verlagern und eine komplette Entstrickung der gesamten GmbH auslösen. Die Verlagerung von Vermögenswerten ins Ausland hat somit erhebliche steuerliche Konsequenzen für Unternehmen und deren Anteilseigner.
Nachdem Sie die Entstrickungsbesteuerung kennen, betrachten wir die Auswirkungen auf Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Die 5- (und 10-) Jahresfalle
Ein Wegzug beendet nicht sofort den Zugriff des Staates auf Ihr Vermögen im Falle einer Übertragung.
- 5-Jahres-Frist: Deutsche Staatsangehörige gelten für Zwecke der Erbschaftsteuer noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer. Verstirbt der Erblasser oder erfolgt eine Schenkung in dieser Zeit, unterliegt das Welteinkommen der deutschen Steuer, selbst wenn beide Parteien im Ausland leben.
- Sonderfall USA: Durch ein Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen ist diese Frist bei einem Wegzug in die USA sogar auf zehn Jahre verlängert.
Nachdem Sie die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Risiken kennen, gehen wir auf die Bedeutung von Investmentfonds ein.
Investmentfonds und ihre Bedeutung
Investmentfonds sind für viele Privatpersonen und Kapitalanleger ein zentrales Element beim Vermögensaufbau und der Diversifikation. Im Zusammenhang mit der Wegzugsbesteuerung gewinnen sie ab 2025 nochmals an Bedeutung, da neue Regelungen auch Erträge und Wertzuwächse aus bestimmten Investmentfonds erfassen, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Für steuerpflichtige Personen, die Anteile an Investmentfonds halten und einen Wegzug aus Deutschland planen, ist es daher unerlässlich, die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig zu analysieren.
Die Wegzugsbesteuerung kann dazu führen, dass Wertsteigerungen auf Fondsanteile – auch ohne tatsächlichen Verkauf – in Deutschland besteuert werden. Dies betrifft nicht nur klassische Aktienfonds, sondern auch ETFs und Spezialfonds. Die Steuerlast kann erheblich sein und das private Vermögen spürbar belasten. Ein erfahrener Steuerberater kann helfen, individuelle Strategien zu entwickeln, um die Steuerlast beim Wegzug zu minimieren und die gesetzlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Gerade ab 2025 ist eine vorausschauende Planung entscheidend, um böse Überraschungen zu vermeiden und die eigenen finanziellen Ziele trotz Auslandsumzug zu erreichen.
Nachdem Sie die Bedeutung von Investmentfonds kennen, zeigen wir ein konkretes Praxisbeispiel.
Praxisbeispiel: Wegzugsbesteuerung bei ETF-Anteilen
Ein praxisnahes Beispiel zeigt, wie die Wegzugsbesteuerung bei ETF-Anteilen konkret wirkt: Ein Anleger hat im Laufe der Jahre ETF-Anteile im Wert von 1,2 Millionen Euro aufgebaut, die ursprünglich für 550.000 Euro erworben wurden. Entscheidet sich dieser Anleger für einen Wegzug aus Deutschland, etwa aus beruflichen oder privaten Gründen, wird der Wertzuwachs von 650.000 Euro als fiktiver Veräußerungsgewinn behandelt – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Verkauf stattfindet.
Die Folge: Auf diesen Gewinn fällt in Deutschland eine Steuer von rund 28,5 % an (inklusive Solidaritätszuschlag, exklusive Kirchensteuer). Das bedeutet, dass der Anleger beim Wegzug ins Ausland eine Steuerlast von über 185.000 Euro schuldet, obwohl ihm keine Liquidität aus einem Verkauf zufließt. Diese Situation verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige steuerliche Vorbereitung und Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater oder Rechtsanwalt ist. Nur so lassen sich die steuerlichen Folgen realistisch einschätzen, die optimale Strategie für die eigenen Anteile entwickeln und die Steuerlast beim Wegzug aus Deutschland möglichst gering halten. Wer frühzeitig plant, kann Risiken minimieren und die Chancen eines internationalen Lebenswechsels besser nutzen.
Nachdem Sie ein Beispiel für ETF-Anteile gesehen haben, stellen wir Ihnen nun legale Strategien zur Vermeidung der Wegzugsteuer vor.
Legale Strategien zur Vermeidung der Wegzugsteuer
Umwandlung in eine Personengesellschaft
Strategie Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG vor dem Wegzug.
Vorteil Die KG ist steuerlich transparent und unterliegt nicht der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
Hinweis Es muss sichergestellt werden, dass keine Entstrickung nach § 4 EStG ausgelöst wird. Hierfür haben wir Experten, die mit Beratung dieser Art vertraut sind, damit die Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland nicht nachträglich doch in die Besteuerung laufen.
Die Familienstiftung
Strategie Übertragung von Anteilen auf eine (inländische) Familienstiftung.
Vorteil Die Stiftung hält keine Anteile im Sinne des § 6 AStG, sodass die Wegzugsteuer vermieden werden kann.
Hinweis Die Schenkungsteuer beim Übertrag ist zu beachten.
Rückkehrregelung (Temporärer Wegzug)
Strategie Planung einer Rückkehr nach Deutschland innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf Jahre).
Vorteil Die Festsetzung der Wegzugsteuer kann durch einen entsprechenden Antrag vorläufig abgewendet werden.
Hinweis Die Absicht zur Rückkehr muss glaubhaft dargelegt werden.
Substanz im Ausland aufbauen
Strategie Aufbau einer echten physischen Betriebsstätte im Ausland (Büro, festes Personal).
Vorteil Vermeidung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§ 2 AStG) für digitale Nomaden.
Hinweis Eine bloße Briefkastengesellschaft oder eine US LLC ohne Substanz ("Disregarded Entity") reicht nach der neuen BMF-Logik nicht aus.
Nachdem Sie die wichtigsten Strategien kennen, zeigen wir Ihnen nun Praxisbeispiele und Fallstudien.
Praxisbeispiele und Fallstudien
Diese Beispiele helfen Ihnen, die Auswirkungen der Wegzugsbesteuerung auf verschiedene Vermögensarten besser zu verstehen.
Fall 1: Unternehmer mit GmbH-Anteilen
Ein deutscher Unternehmer hält GmbH-Anteile im Wert von 1 Million Euro und plant den Wegzug ins Ausland, beispielsweise nach Australien. Da er innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, greift die Wegzugsbesteuerung. Die Steuer bemisst sich am Wertzuwachs der Anteile und beträgt in diesem Fall rund 250.000 Euro. Da kein tatsächlicher Verkauf stattfindet, muss der Unternehmer die Steuer aus seinem Privatvermögen begleichen – ein klassisches Beispiel für das sogenannte „Dry Income"-Problem. Ohne rechtzeitige strategische Vorbereitung und Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater kann dies zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen.
Fall 2: Privatperson mit Investmentfonds
Eine Privatperson hält Anteile an einem Investmentfonds im Wert von 600.000 Euro und zieht nach Spanien. Da die Anschaffungskosten die 500.000-Euro-Grenze überschreiten, wird die Wegzugsbesteuerung ausgelöst. Die Steuerlast beträgt etwa 150.000 Euro und ist beim Wegzug sofort fällig. Auch hier ist keine Veräußerung erfolgt, sodass die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt werden muss. Gerade für Kapitalanleger, die ihr Vermögen international diversifizieren möchten, ist die frühzeitige steuerliche Beratung entscheidend, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Fall 3: Spezial-Investmentfonds – unabhängig von der Beteiligungshöhe
Ein weiteres Beispiel betrifft eine Privatperson, die Anteile an einem Spezial-Investmentfonds im Wert von 200.000 Euro hält und nach Frankreich auswandert. Anders als bei klassischen Investmentfonds greift die Wegzugsbesteuerung bei Spezial-Investmentfonds unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Das bedeutet: Auch bei vergleichsweise geringeren Werten entsteht eine Steuerpflicht, die beim Wegzug aus Deutschland zu berücksichtigen ist.
Nachdem Sie die Praxisbeispiele kennen, gehen wir auf aktuelle Kontroversen und die praktische Durchsetzung ein.
Aktuelle Kontroversen
Ein interessanter Aspekt der aktuellen Debatte ist die Diskrepanz zwischen Gesetzestext und Praxis. Es wird von Steuerberatern oft betont, dass die Fallzahlen der Veranlagungen nach § 2 AStG mit ca. 50 bis 200 Fällen pro Jahr in Deutschland verschwindend gering seien. Dies wird interpretiert als Zeichen dafür, dass die Regelung in der Praxis kaum durchsetzbar sei. Doch insgesamt ist hier Vorsicht geboten.
Einige Experten warnen jedoch: Die geringen Zahlen könnten ein bloßes Vollzugsdefizit darstellen. Mit den neuen BMF-Anweisungen und automatisierten Datenaustauschverfahren wie dem CRS (CRS = Common Reporting Standard, internationaler Standard zum automatischen Austausch von Finanzdaten) sei damit zu rechnen, dass die Finanzämter ab 2026 deutlich schärfer prüfen werden. Für eine rechtssichere Planung ist die Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Erlass) daher das einzig verlässliche Maß. Nachträgliche Wertänderungen an den Anteilen nach dem Wegzug haben dabei nichts an der ursprünglichen Besteuerungsentscheidung zu ändern, solange keine Veräußerung im neuen Staat erfolgt.
Nachdem Sie die Kontroversen kennen, folgt das abschließende Fazit und unsere Empfehlungen.
Fazit und Ausblick
Der Wegzug aus Deutschland im Jahr 2026 ist steuerlich kein einfacher "Schritt", sondern ein hochgradig regulierter Prozess. Während die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) primär GmbH-Gesellschafter trifft, ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) die größte Gefahr für moderne, ortsunabhängige Unternehmer.
Empfehlungen für Ihre Wegzugsplanung
Zusammenfassend gilt:
Aus unserer ganz persönlichen Sicht auf die bereits beratenen Fälle und die Anfragen, die wir jeden Tag erhalten, wird durch die Verschärfung in den letzten Jahren den Mandanten meist erst viel zu spät bewusst, wie sich der Wegzug für sie auswirkt – und dann ist es meist zu spät bzw. man muss eine Lösung wählen, die eventuell nicht optimal ist.
Wir wollen keine Panik machen, aber wenn man in Erwägung zieht, seinen Wohnsitz zu verändern, sollte man sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen. Ohne rechtzeitige Beratung und eine durchdachte Strukturierung Ihres Vermögens kann die fiktive Veräußerung schnell eine sechsstellige Steuerlast auslösen – und das, ohne dass Ihnen tatsächlich Geld zugeflossen ist. Im schlimmsten Fall müssen Sie Ihre Auswanderungspläne verschieben oder den Wegzug komplett anders gestalten als ursprünglich geplant. Wir möchten Ihnen deshalb Folgendes empfehlen:
- Planen Sie Ihren Wegzug mit uns mindestens 12–24 Monate im Voraus.
- Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Beteiligungen. Wir helfen Ihnen bei der Bewertung – sei es vereinfachtes Ertragswertverfahren oder ein IDW S1 Gutachten (IDW S1 Gutachten = Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Unternehmensbewertung).
- Wir prüfen für Sie Umwandlungsmodelle (KG-Lösung), um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, auch wenn wir dies eher als Notlösung betrachten.
- Schaffen Sie echte Substanz im Ausland, wenn Sie als digitaler Nomade tätig sind.
Des Weiteren, und das ist neu seit 2025, betrifft die Wegzugsbesteuerung nicht nur Ihre GmbH-Anteile. Auch wenn Sie Vermögen über Spezial-Investmentfonds oder ETFs halten, verschärfen die Änderungen des § 19 Abs. 3 InvStG ab 2025 die steuerliche Belastung beim Wegzug erheblich. Wir empfehlen daher, Ihr gesamtes Beteiligungsportfolio in die Planung einzubeziehen.
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Ob Wegzugsbesteuerung, Umstrukturierung oder internationale Steuerplanung – wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

