Dein Steuerexperte für die Creator Economy

Steuerberater für Influencer, Content Creator, YouTuber und Blogger

Maximiere Deine Einnahmen, indem Du steuerlich optimal aufgestellt bist. Wir bieten spezialisierte Steuerberatung für Influencer, YouTuber und Blogger – 100% digital und individuell auf Deine Bedürfnisse zugeschnitten.

Steuerliche Expertise für digitale Kreative

Wie wir Dir helfen, Deine Steuerlast zu minimieren

Als spezialisierter Steuerberater für Influencer zeigen wir Dir, wie Du Einnahmen aus YouTube, Instagram, Werbung, Sponsored Posts Produktplatzierungen, Affiliate Marketing und anderen Kooperationen korrekt versteuerst. Wir helfen Dir, Deine Steuern zu optimieren, egal ob es um Einnahmen aus dem Inland oder Ausland geht. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht es uns, Dir einen umfassenden Service zum Best-Preis anzubieten.

Besonders für Content Creator wichtig: Wir zeigen Dir, wie Du Kooperationen mit Unternehmen im In- und Ausland steuerlich optimal behandelst und vermeidest, unnötig Steuern zu zahlen.

Vorteile der Zusammenarbeit mit uns

Warum wir die beste Wahl für Content Creator und Influencer

Die Möglichkeiten, sich durch Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok, Pinterest oder Blogs selbstständig zu machen, waren noch nie besser. Doch mit dem Erfolg kommen auch steuerliche Herausforderungen. Wir sorgen dafür, dass Du nicht zu viel zahlst und Deine Steuerlast optimal angepasst wird.

Individuelle Beratung

Maßgeschneidert auf Deine speziellen Bedürfnisse als Influencer.

100% Digital

Wir arbeiten ortsunabhängig und passen uns Deinem Lebensstil an.

Umfassender Service

Von der Steuererklärung bis zur Altersvorsorge.

Steuerliche Vorteile für Influencer

Welche Aufwendungen kann ich als Influencer absetzen?

Als Influencer oder Content Creator gibt es eine Vielzahl von Ausgaben, die Du steuerlich geltend machen kannst. Vom Smartphone über Kameras bis hin zu Kooperationen – wir helfen Dir, Diese korrekt zu berücksichtigen und Deine Steuerlast zu minimieren.

Unsere Leistungen im Überblick

Was wir für Dich tun können

Ob Steuererklärung, Umsatzsteuervoranmeldung oder Gewinnermittlung – wir bieten Dir alle notwendigen Dienstleistungen, um Dein steuerliches und finanzielles Leben einfach zu gestalten. Wir kümmern uns auch um Steuergetaltungen wie beispielsweise steuerliche Vergünstigungen für Investitionen (§ 7g EStG).

Steuererklärung

Wir erstellen und optimieren Deine Steuererklärung.

Umsatzsteuervoranmeldung

Pünktlich und korrekt, jeden Monat.

Gewinnermittlung (EÜR)

Detaillierte Aufstellung Deiner Einnahmen und Ausgaben.

Steuergestaltung & Altersvorsorge

Wir helfen Dir, langfristig zu planen und Deine Finanzen zu sichern.

Bereit für den nächsten Schritt?

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Profitiere von unserer Erstberatung und erhalte eine maßgeschneiderte Steuerberatung, die genau auf Deine Bedürfnisse als Influencer, YouTuber oder Blogger zugeschnitten ist.

Das sagen unsere Mandanten

Zufriedenheit unserer Mandanten, die überzeugt

Unsere Mandanten schätzen die individuelle Betreuung und das persönliche Engagement, das wir in jede Steuerberatung einbringen. Lesen Sie, was andere über unsere Dienstleistungen sagen und warum sie uns vertrauen.

Ganz tolle Beratung. Auch alles gut erklärt.

    Andrea Fabian

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    Es hat alles gut geklappt. Freundlich & kompetent wie immer.

      Keil Reifen

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      Top! Ich habe heute Zimmermann und Partner damit beauftragt meine Grundsteuererklärungen zu erstellen. Sehr faires Angebot und ausgezeichnete Beratung!

        Kristin Herbertz

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        Holt völlig unaufgeregt jedes Jahr das Maximum raus. Immer wieder sehr gerne 👍

          Mic

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          Häufig gestellte Fragen (FAQ)

          Häufige Fragen von Influencern und Content Creators:

          Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.

          Ja, Einnahmen aus Sponsored Posts sind steuerpflichtig. Sie gelten als gewerbliche Einkünfte und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütung in Geld oder Sachleistungen erfolgt.

          Ja, wenn Du ein häusliches Arbeitszimmer nutzt und die Voraussetzungen erfüllst, kannst Du bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Für vollständig beruflich genutzte Arbeitszimmer gibt es keine Begrenzung.