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Steuerberater für Flugbegleiter und Piloten

Düsseldorf zählt nach Frankfurt zu den größten deutschen Flughafen. Im Umkehrschluss bedeutet das viel Flugpersonal, die alle eine Steuererklärung abgeben müssen. Leider ist die Zeit des Flugpersonals rar bemessen, weswegen viele keine Zeit haben für eine ordentliche Steuererklärung. Wir haben uns auf die besonderen Anforderungen von Cockpit und Cabin Crews spezialisiert und kennen die besonderen Umstände und alle Kniffe die ein Steuerberater bei der Erstellung der Steuererklärung für Piloten und Flugbegleiter. Wir sind daher Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um Ihre Steuererklärung und auch darüber hinaus. Dabei bieten können wir mit Hilfe von unserer Checkliste und digitalen Produkten den Prozess rund um die Steuererklärung komplett online abwickeln, ohne dass Sie in unser Büro kommen müssen.


Als Flugbegleiter bist zu meist nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabe der Steuererklärung zahlt sich in den meisten Fällen jedoch aus und es ist mit einer hohen Erstattung zu rechnen. Zuerst ist jedoch zu klären, ob die unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und wo der gewöhnliche Aufenthalt ist.

Übersicht zu beruflich veranlassten Werbungskosten für Piloten und Flugbegleiter

Nachfolgend erhaltet ihr eine (nicht abschließende) Übersicht zu den für Piloten und Flugbegleitern besonderen Werbungskosten. Diese sind grundsätzlich sehr Allgemein gehalten. Insbesondere die Werbungskosten aus der doppelten Haushaltsführung werden hier nicht behandelt. Bei Rückfragen könnt ihr uns hierzu gerne kontaktieren.

Die nachfolgenden Angaben sind daher nur für eine erste Orientierung gedacht. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung.

Fahrtkosten

Die erste Besonderheit ist die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte. Diese ist in den meisten Fällen die Base also der Stammflughafen, der im Arbeitsvertrag des Piloten oder Flugbegleiter festgelegt wurde. Bei Einsätzen an anderen Flughäfen gibt es weitere Besonderheiten zu beachten. Die Angabe der Fahrttage zum Flughafen oder zu Personalversammlungen, Weiterbildungen und sonstigen Terminen wie beispielsweise Besuche bei Dienststellen sind für die Ermittlung der Werbungskosten zu berücksichtigen. Es bietet sich an, eine Aufstellung dieser Fahrten zu erstellen, damit man nicht den Überblick verliert. Shuttlekosten können bei Vorlage entsprechender Nachweise ebenfalls vollumfänglich steuermindernd geltend gemacht werden.

Reisedokumente

Des Weiteren sind die Ausgaben von Piloten oder Flugbegleitern für benötigte Reisedokumenten unter Umständen ebenfalls als Werbungskosten zu berücksichtigen. Hierzu zählen etwas Reisepässe, Visa, Passfotos sowie die dadurch entstandenen Fahrtkosten. Sofern die berufliche Veranlassung nicht gegeben ist (z.B. Reisepass für den Urlaub) sind diese Aufwendungen nicht abziehbar. Dies gilt jedoch nicht für die erste Ausstellung deines Reisepasses.

Telekommunikationskosten von Piloten und Flugbegleitern

Daneben können auch Aufwendungen für Eure Rufbereitschaft etc. geltend gemacht werden. Diese sind neben den Kosten für Handy und Festnetz auch die Kosten von eurem Internetprovider. Pauschal kann man hier maximal 20% und höchsten 20 Euro im Monat abziehen. Die tatsächlich entstandenen Kosten kann man durch entsprechende Nachweise geltend machen.

Berufskleidung / Reinigung von Uniformteilen

Ein steuerlich sehr umstrittenes Thema und somit auch nicht ganz eindeutig. Als Flugbegleiter oder Pilot ist man wahrscheinlich in den allermeisten Fällen uniformiert. Es ist wohl davon auszugehen, dass keiner die Uniform privat trägt und somit sind die Aufwendungen hierfür grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Dazu zählen auch die vom Arbeitgeber abgezogenen Eigenanteile. Die Reinigungskosten sind ebenfalls als Werbungskosten abzuziehen. Die Schuhe, Strumpfhosen und Strümpfe einer Flugbegleiterin sind hingegen der privaten Sphäre zuzuordnen und dürfen nicht steuermindernd abgezogen werden. Die Aufwendungen hierfür sind einzeln nachzuweisen. Des Weiteren, gibt es die Möglichkeit eine Pauschale zu berücksichtigen.

Verpflegungsmehraufwendungen

Wenn man mehr als 8 Stunden außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitet, dann kann man Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dies sind pauschale Sätze die ihr im Internet findet. Meistens erstatten jedoch die Arbeitgeber den steuerfreien Teil und somit ist ein Abzug bis zu dieser Höhe ausgeschlossen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu überprüfen. Ferner sind die vom Arbeitgeber erstatteten Anteile abzuziehen.

Flightkits und Koffer

Auch hier gibt es keine eindeutigen Entscheidungen und man muss den Einzelfall betrachten. Denn grundsätzlich ist ein Koffer für den Transport der normalen Reiseutensilien, den man auch privat nutzen kann, nicht abzugsfähig. Bei den sog. Pilotentaschen sieht es dagegen wieder anders aus. Die Aufwendungen für Koffer, die ausschließlich zur Berufsausübung verwendet werden, können als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Im Zweifel ist dies jedoch zu begründen und zu belegen. Eine Würdigung des Einzelfalls wird hier angeraten. Eine Aufteilung der Aufwendungen in private und berufliche ist ebenfalls möglich – hier helfen wir euch gerne.

Arbeitszimmer

Sollte euch kein anderer Platz als eure Wohnung zur Vorbereitung auf die Flüge zur Verfügung stehen, kann mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers, Werbungskosten von maximal 1.250,00 Euro in Abzug gebracht werden. Bitte beachtet hierbei die allgemeinen Voraussetzungen für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer.

Trinkgelder

Dadurch, dass ihr in Hotels untergebracht seid und in Restaurants essen geht entstehen auch Aufwendungen für Trinkgelder (wer in die USA fliegt weiß was ich meine). Deshalb ist es auch möglich die gezahlten Trinkgelder/Service fees zu berücksichtigen. Entweder über Einzelnachweise oder als Pauschale.

Sonstige Werbungskosten

Des Weiteren können Flugbegleiter und Piloten, wie alle anderen Arbeitnehmern auch, die üblichen Werbungkosten wie Beiträge für Gewerkschaften, Verbandsbeiträge, Aus- und Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Pauschbetrag für Arbeitsmittel etc. Ferner können gegebenenfalls beruflich notwendige Sprachkurse zu berücksichtigen sein – auch hier ist der Einzelfall zu würdigen.

Das perfekte Tool für Steuererklärungen von Flugbegleitern und Piloten von Ihrem Steuerberater kostenlos für euch!

Durch unsere Partnerschaft mit einem digitalen Auswertungstool für Dienstpläne wird das Angebot für Piloten und Flugbegleiter abgerundet. Das Tool bietet Dir die Möglichkeit Deine Dienstpläne des gesamten Jahres zu erfassen und digital zu verwalten. Die hinterlegten steuerlichen Parameter, wie z.B. Verpflegungspauschalen, werden automatisiert in Deine Steuererklärung übernommen. Diese werden dann digital bearbeitet und in einem für uns und das Finanzamt lesbaren Format direkt über eine sichere Schnittstelle an Dein Finanzamt übermittelt und das Beste an der ganzen Sache: es wird nicht ein einziges Blatt Papier benötigt. Weniger Arbeit für Dich, einfachere Arbeit für den Steuerberater und ein tolles sowie kostengünstiges Ergebnis für alle Beteiligten. Verschwende Deine kostbare Freizeit nicht mit einer Steuererklärung, denn im Schnitt benötigt ein Laie für das Erstellen seiner eigenen Steuererklärung mehrere Stunden! Als Steuerberater mit Spezialisierung auf Flugbegleiter und Piloten in Düsseldorf wissen wir, worauf es beim Umgang mit Flugpersonal und Steuererklärungen ankommt.

Dieser Service ist für Dich vollkommen kostenlos und Du sparst € 59,00!
Hierdurch holen wir für Dich nicht nur die maximale Steuererstattung heraus, sondern können auch durch die einheitlichen und digitalisierten Abläufe die Steuerberatungskosten senken.

Bleib auf dem neusten Stand der Technik, werde digital. Werde entspannter im Umgang mit Steuererklärungen, überlassen Sie die Arbeit den Profis. Hier direkt Kontakt zu uns aufnehmen und die Steuererklärung Flugbegleiter anfertigen lassen.

Das beste an unserem Service ist, dass Du nicht zwingend in unser Büro kommen musst. Wir haben uns so eingerichtet, dass Du auch von überall, wo Du gerade bist, Deine Steuererklärung bei uns machen lassen kannst. Wir sind jederzeit per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar. Des Weiteren übertragen wir Deine Steuererklärung online an Dein Finanzamt – und somit fällt kein lästiger Papierkram an. Sofern das Finanzamt Unterlagen anfordert setzen wir uns mit Dir in Verbindung und koordinieren dies gemeinsam. Hier kommst Du zurück zur Homepage: Steuerberater Düsseldorf Privatpersonen

Steuererklärung Flugbegleiter und Piloten

Wieviel kostet eine Steuererklärung für eine Privatperson?

ab 119
00 €*
je Erklärung
  • Fristverlängerung bis 31.12.
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Prüfung des Steuerbescheids
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Ablauf

Mandant werden

Werden Sie einfach Mandant, in dem Sie die von uns zur Verfügung gestellte Vollmacht ausfüllen, unterschreiben und anschließend per E-Mail, Fax oder Post an uns zurücksenden. Bei Fragen sind wir telefonisch, per Skype oder Whatsapp für Sie erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Sie auch in einem kostenlosen Erstgespräch die Möglichkeit haben, Fragen zu äußern sowie Mandant zu werden.

Daten übermitteln

Mit der von uns zur Verfügung gestellten Checkliste können Sie nichts vergessen. Sie übermitteln uns Ihre Unterlagen und wir erstellen Ihnen die Steuererklärung für Sie. Dank der Partnerschaft mit dem digitalen Dienstplanauswerter können wir einen Großteil unserer Arbeit digital erledigen. Will heißen: Weniger Arbeitszeit für uns, niedrigere Kosten für Sie und eine unkompliziertere Abwicklung der Abläufe.

Steuern zurückholen

Im Durchschnitt bekommt jeder Steuerpflichtige eine Steuererstattung von rund € 935,00 jährlich! Selbstverständlich prüfen wir auch Deinen Bescheid und führen Einspruchsverfahren für Dich!

Unsere Leistungen

Steuerberater für Flugbegleiter und Piloten

Düsseldorf zählt nach Frankfurt zu den größten deutschen Flughafen. Im Umkehrschluss bedeutet das viel Flugpersonal, die alle eine Steuererklärung abgeben müssen. Leider ist die Zeit des Flugpersonals rar bemessen, weswegen viele keine Zeit haben für eine ordentliche Steuererklärung. Wir haben uns auf die besonderen Anforderungen von Cockpit und Cabin Crews spezialisiert und kennen die besonderen Umstände und alle Kniffe die ein Steuerberater bei der Erstellung der Steuererklärung für Piloten und Flugbegleiter. Wir sind daher Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um Ihre Steuererklärung und auch darüber hinaus. Dabei bieten können wir mit Hilfe von unserer Checkliste und digitalen Produkten den Prozess rund um die Steuererklärung komplett online abwickeln, ohne dass Sie in unser Büro kommen müssen.


Als Flugbegleiter bist zu meist nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabe der Steuererklärung zahlt sich in den meisten Fällen jedoch aus und es ist mit einer hohen Erstattung zu rechnen. Zuerst ist jedoch zu klären, ob die unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und wo der gewöhnliche Aufenthalt ist.


Übersicht zu beruflich veranlassten Werbungskosten für Piloten und Flugbegleiter

Nachfolgend erhaltet ihr eine (nicht abschließende) Übersicht zu den für Piloten und Flugbegleitern besonderen Werbungskosten. Diese sind grundsätzlich sehr Allgemein gehalten. Insbesondere die Werbungskosten aus der doppelten Haushaltsführung werden hier nicht behandelt. Bei Rückfragen könnt ihr uns hierzu gerne kontaktieren.

Die nachfolgenden Angaben sind daher nur für eine erste Orientierung gedacht. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung.

Fahrtkosten:

Die erste Besonderheit ist die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte. Diese ist in den meisten Fällen die Base also der Stammflughafen, der im Arbeitsvertrag des Piloten oder Flugbegleiter festgelegt wurde. Bei Einsätzen an anderen Flughäfen gibt es weitere Besonderheiten zu beachten.

Die Angabe der Fahrttage zum Flughafen oder zu Personalversammlungen, Weiterbildungen und sonstigen Terminen wie beispielsweise Besuche bei Dienststellen sind für die Ermittlung der Werbungskosten zu berücksichtigen. Es bietet sich an, eine Aufstellung dieser Fahrten zu erstellen, damit man nicht den Überblick verliert. Shuttlekosten können bei Vorlage entsprechender Nachweise ebenfalls vollumfänglich steuermindernd geltend gemacht werden.

Reisedokumente

Des Weiteren sind die Ausgaben von Piloten oder Flugbegleitern für benötigte Reisedokumenten unter Umständen ebenfalls als Werbungskosten zu berücksichtigen. Hierzu zählen etwas Reisepässe, Visa, Passfotos sowie die dadurch entstandenen Fahrtkosten. Sofern die berufliche Veranlassung nicht gegeben ist (z.B. Reisepass für den Urlaub) sind diese Aufwendungen nicht abziehbar. Dies gilt jedoch nicht für die erste Ausstellung deines Reisepasses.

Telekommunikationskosten von Piloten und Flugbegleitern

Daneben können auch Aufwendungen für Eure Rufbereitschaft etc. geltend gemacht werden. Diese sind neben den Kosten für Handy und Festnetz auch die Kosten von eurem Internetprovider. Pauschal kann man hier maximal 20% und höchsten 20 Euro im Monat abziehen. Die tatsächlich entstandenen Kosten kann man durch entsprechende Nachweise geltend machen.

Berufskleidung / Reinigung von Uniformteilen

Ein steuerlich sehr umstrittenes Thema und somit auch nicht ganz eindeutig. Als Flugbegleiter oder Pilot ist man wahrscheinlich in den allermeisten Fällen uniformiert. Es ist wohl davon auszugehen, dass keiner die Uniform privat trägt und somit sind die Aufwendungen hierfür grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Dazu zählen auch die vom Arbeitgeber abgezogenen Eigenanteile. Die Reinigungskosten sind ebenfalls als Werbungskosten abzuziehen. Die Schuhe, Strumpfhosen und Strümpfe einer Flugbegleiterin sind hingegen der privaten Sphäre zuzuordnen und dürfen nicht steuermindernd abgezogen werden. Die Aufwendungen hierfür sind einzeln nachzuweisen. Des Weiteren, gibt es die Möglichkeit eine Pauschale zu berücksichtigen.

Verpflegungsmehraufwendungen

Wenn man mehr als 8 Stunden außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitet, dann kann man Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dies sind pauschale Sätze die ihr im Internet findet. Meistens erstatten jedoch die Arbeitgeber den steuerfreien Teil und somit ist ein Abzug bis zu dieser Höhe ausgeschlossen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu überprüfen. Ferner sind die vom Arbeitgeber erstatteten Anteile abzuziehen.

Flightkits und Koffer

Auch hier gibt es keine eindeutigen Entscheidungen und man muss den Einzelfall betrachten. Denn grundsätzlich ist ein Koffer für den Transport der normalen Reiseutensilien, den man auch privat nutzen kann, nicht abzugsfähig. Bei den sog. Pilotentaschen sieht es dagegen wieder anders aus. Die Aufwendungen für Koffer, die ausschließlich zur Berufsausübung verwendet werden, können als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Im Zweifel ist dies jedoch zu begründen und zu belegen. Eine Würdigung des Einzelfalls wird hier angeraten. Eine Aufteilung der Aufwendungen in private und berufliche ist ebenfalls möglich – hier helfen wir euch gerne.

Arbeitszimmer

Sollte euch kein anderer Platz als eure Wohnung zur Vorbereitung auf die Flüge zur Verfügung stehen, kann mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers, Werbungskosten von maximal 1.250,00 Euro in Abzug gebracht werden. Bitte beachtet hierbei die allgemeinen Voraussetzungen für ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitszimmer.

Trinkgelder

Dadurch, dass ihr in Hotels untergebracht seid und in Restaurants essen geht entstehen auch Aufwendungen für Trinkgelder (wer in die USA fliegt weiß was ich meine). Deshalb ist es auch möglich die gezahlten Trinkgelder/Service fees zu berücksichtigen. Entweder über Einzelnachweise oder als Pauschale.

Sonstige Werbungskosten

Des Weiteren können Flugbegleiter und Piloten, wie alle anderen Arbeitnehmern auch, die üblichen Werbungkosten wie Beiträge für Gewerkschaften, Verbandsbeiträge, Aus- und Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Pauschbetrag für Arbeitsmittel etc. Ferner können gegebenenfalls beruflich notwendige Sprachkurse zu berücksichtigen sein – auch hier ist der Einzelfall zu würdigen.

 

Das perfekte Tool für Steuererklärungen von Flugbegleitern und Piloten von Ihrem Steuerberater kostenlos für euch!

Durch unsere Partnerschaft mit einem digitalen Auswertungstool für Dienstpläne wird das Angebot für Piloten und Flugbegleiter abgerundet. Das Tool bietet Dir die Möglichkeit Deine Dienstpläne des gesamten Jahres zu erfassen und digital zu verwalten. Die hinterlegten steuerlichen Parameter, wie z.B. Verpflegungspauschalen, werden automatisiert in Deine Steuererklärung übernommen. Diese werden dann digital bearbeitet und in einem für uns und das Finanzamt lesbaren Format direkt über eine sichere Schnittstelle an Dein Finanzamt übermittelt und das Beste an der ganzen Sache: es wird nicht ein einziges Blatt Papier benötigt. Weniger Arbeit für Dich, einfachere Arbeit für den Steuerberater und ein tolles sowie kostengünstiges Ergebnis für alle Beteiligten. Verschwende Deine kostbare Freizeit nicht mit einer Steuererklärung, denn im Schnitt benötigt ein Laie für das Erstellen seiner eigenen Steuererklärung mehrere Stunden! Als Steuerberater mit Spezialisierung auf Flugbegleiter und Piloten in Düsseldorf wissen wir, worauf es beim Umgang mit Flugpersonal und Steuererklärungen ankommt.

Dieser Service ist für Dich vollkommen kostenlos und Du sparst € 59,00!
Hierdurch holen wir für Dich nicht nur die maximale Steuererstattung heraus, sondern können auch durch die einheitlichen und digitalisierten Abläufe die Steuerberatungskosten senken.

Bleib auf dem neusten Stand der Technik, werde digital. Werde entspannter im Umgang mit Steuererklärungen, überlassen Sie die Arbeit den Profis. Hier direkt Kontakt zu uns aufnehmen und die Steuererklärung Flugbegleiter anfertigen lassen.

Das beste an unserem Service ist, dass Du nicht zwingend in unser Büro kommen musst. Wir haben uns so eingerichtet, dass Du auch von überall, wo Du gerade bist, Deine Steuererklärung bei uns machen lassen kannst. Wir sind jederzeit per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar. Des Weiteren übertragen wir Deine Steuererklärung online an Dein Finanzamt – und somit fällt kein lästiger Papierkram an. Sofern das Finanzamt Unterlagen anfordert setzen wir uns mit Dir in Verbindung und koordinieren dies gemeinsam. Hier kommst Du zurück zur Homepage: Steuerberater Düsseldorf Privatpersonen