Steuern sparen mit einer Holding? Aber wie?

Steuersparmodell Holding

So sparen sie Steuern mit einer Holding Struktur

Wir alle möchten Steuern sparen, egal ob Privatleute oder Unternehmen. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie sie mit dem Steuersparmodell Holding geschickt und völlig legal Steuern sparen können!

Sehr viele, wenn nicht die meisten Unternehmen werden in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH – betrieben. Typischerweise werden die Anteile der Gesellschaft direkt von natürlichen Personen gehalten.

Leider wird die GmbH im Vergleich mit anderen Optionen steuerlich relativ hoch belastet, wenn die Gewinne ausgeschüttet werden. Lediglich wenn die Gewinne durch Lohnkosten, Mieten und andere Ausgaben gesenkt werden können, kann man die Steuerlast etwas reduzieren.

Wir möchten Ihnen hier eine ganz legale Möglichkeit erklären, wie Sie als Inhaber einer GmbH trotzdem kräftig Steuern sparen können.

Um dies tun zu können, möchten wir uns gemeinsam mit Ihnen zunächst ansehen, wie die normale Besteuerung einer GmbH aussieht.

Normale Besteuerung in der GmbH

Sobald eine GmbH Gewinne macht, werden diese zunächst auf Ebene der GmbH besteuert. Wir möchten dies anhand eines kleinen Beispiels erklären:

Eine Firma, welche unter der Rechtsform GmbH betrieben wird, macht einen Gewinn von 100.000 €. Hierfür muss die GmbH folgende Steuern zahlen:

  • Körperschaftsteuer: 15 % = 15.000 €
  • darauf Solidaritätszuschlag 5,5% = 825 €
  • Gewerbesteuer (16,45%) = 16.450 €

Zusammen ergibt das eine Steuerlast auf dieser Ebene von 32.275 €, bzw. 32,275%.

Somit bleiben für die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter 67.725 €.

Der an die Gesellschafter ausgeschüttete Gewinn muss von diesen dann ebenfalls versteuert werden. Hier fällt die sogenannte Kapitalertragssteuer, welche auch Abgeltungssteuer genannt wird, an. Dieser liegt bei 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5%) und eventuell Kirchensteuer (8-9%).

Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass keine Kirchensteuer fällig wird, dann sieht das in unserem Beispiel folgendermaßen aus:

  • Abgeltungsteuer: 25% = 16.931,25 €
  • Darauf Solidaritätszuschlag 5,5% = 931,21

Daraus resultiert eine Steuerbelastung des Gesellschafters von 17.862,46 €.

Addiert man nun beide Summen, so wurden insgesamt 50.137,46 € an Steuern bezahlt, also knapp über 50%.

Alternative zur Kapitalertragsteuer: das Teileinkünfteverfahren

Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist eine Alternative zur Versteuerung von Gewinnausschüttungen und wird im § 32 EstG geregelt. Allerdings ist die Nutzung des TEV an einige Voraussetzungen gebunden.

Wenn z.B. einer der Gesellschafter auch als gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH ist, reicht eine Beteiligung von einem Prozent an der GmbH als Voraussetzung aus. Dieses spezielle Verfahren muss übrigens beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Beim TEV wird die Gewinnausschüttung auf Ebene der Gesellschafter nicht mit der Kapitalertragsteuer besteuert, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des jeweiligen Gesellschafters.

In diesem Fall wird jedoch nur 60% der Ausschüttung besteuert, die restlichen 40% sind steuerbefreit. Zudem kann man z.B. auch Werbungskosten berücksichtigen lassen, was die Steuerlast zusätzlich senken kann.

Dennoch ist auch in diesem Fall die Steuerlast hoch, weswegen wir uns im Folgenden die Option der Holding zum Steuer sparen ansehen möchten. Diese ist insbesondere auch dann sehr sinnvoll, wenn ein Unternehmer/Gesellschafter den Gewinn nicht privat verwenden möchte, sondern plant, diesen zu investieren.

So funktioniert die Optimierung mittels Holding

Im Rahmen einer Holdingstruktur besitzt der Gesellschafter die Anteile nicht direkt als natürliche Person, sondern über eine weitere Kapitalgesellschaft. Wenn dann die Gewinne der ursprünglichen GmbH (Tochtergesellschaft) ausgeschüttet werden geschieht dies an die Holding (Muttergesellschaft) und nicht an die Privatperson. Entsprechend kann der Gewinn dann auf Ebene der Muttergesellschaft investiert werden, ohne dass die 25% Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag fällig werden.

Denn die Gewinne der Tochtergesellschaft sind zu 95% steuerfrei. Die restlichen 5% werden dann nach den oben genannten Regeln besteuert – also 15 Prozent Körperschaftssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag plus 16,45 Prozent Gewerbesteuer. Daraus ergibt sich eine Steuerabgabe in der Regel von 1,5 bis 2 Prozent auf die Gesamtsumme.

Allerdings müssen die so an die Muttergesellschaft übertragene Gewinn in der Holding verbleiben und beispielsweise zu Investitionszwecken genutzt werden.

In unserem Beispiel der Gewinnausschüttung in Höhe von 67.725 € sind dann somit nur 1.092,91 € an Steuern zu zahlen und 16.769 € stehen für Investitionen zur Verfügung.

Einen besonders großen Steuervorteil bietet die Holdingstruktur im Falle der Veräußerung. Denn wenn die Muttergesellschaft ihre Anteile an einer Tochtergesellschaft veräußert, kann sie den Gewinn praktisch steuerfrei vereinnahmen (Auch hier wird letztendlich nur 1,5-2% Steuer fällig).

Möchten auch Sie gerne Steuern Sparen mit dem Holding Modell? Wir beraten Sie kompetent und ausführlich. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich – am besten noch heute!

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