Besteuerung einer Holdinggesellschaft: Vorteile und Wissenswertes
Heute wollen wir uns dem Thema Besteuerung einer Holdinggesellschaft, mit deren Vor- und Nachteilen widmen.
Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen sind immer wieder auf der Suche nach Möglichkeiten, Steuern im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen zu sparen. Die Steuerlast zu reduzieren bietet besonders diesen Firmen die Möglichkeit, Kapitalrücklagen zu bilden oder neue Investitionen zu tätigen. Eine Option, um die abzuführenden Steuern zu reduzieren, ist die Gründung einer Holdinggesellschaft, welche neben den reinen Vorteilen bei der Besteuerung noch weitere Vorzüge aufweist. Vor allem viele größere oder mittelständische Firmen greifen auf dieses Modell zurück, wobei auch kleine Unternehmen von der Gründung einer Holdinggesellschaft profitieren können.
Die Besonderheiten einer Holdinggesellschaft
Eine Holdinggesellschaft ist zunächst eine normale Kapitalgesellschaft und besitzt für gewöhnlich die Rechtsform einer UG, GmbH oder AG. Häufig ist diese Holdinggesellschaft nicht selbst am Tagesgeschäft beteiligt, sondern besitzt nur die Anteile an mindestens einer Tochtergesellschaft. Diese Tochtergesellschaften wiederum sind operativ in einem oder mehreren Geschäftsfeldern tätig. In den meisten Fällen ist die Holdinggesellschaft 100 %ige Anteilseignerin der Tochtergesellschaft. Dadurch wird auch gleich der erste Vorteil deutlich: Falls eine Untergesellschaft in die Insolvenz gehen muss, bleibt die Holding davon unberührt. Das Geschäft der Holdinggesellschaft und der weiteren Tochtergesellschaften kann ohne besondere Einschnitte normal weitergeführt werden. Neben diesem Aspekt sind aber vor allem in der Besteuerung der Kapitalflüsse zwischen Tochter- und Holdinggesellschaft einige Vorteile zu finden, welche für die Gründung einer Holdinggesellschaft sprechen.
Steuerliche Vorteile einer Holdinggesellschaft
In der Praxis werden die Gewinne der Tochtergesellschaft von ihr an die Holdinggesellschaft abgeführt. Aufgrund der deutschen Gesetzeslage werden von der Ausschüttung jedoch lediglich 5 % als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben besteuert. Dies bedeutet also einen steuerfreien Betrag von 95 %, wohingegen ohne eine Holdinggesellschaft 100 % der erwirtschafteten Gewinne besteuert werden müssten. Die zu versteuernden 5 % der Ausschüttung werden wiederum mit einem Körperschaftssteuersatz von 15 % sowie dem Gewerbesteuersatz von ebenfalls ca. 15 % besteuert. Die Steuerbelastung von rund 30 % auf die 5 % Ergebnis auf Ebene der Holding führt letztendlich dazu, dass die zu entrichtende Steuer bei gerade einmal 1,5 % des kompletten Ergebnisses der Gesellschaft liegt.
Aber nicht nur bei der laufenden Besteuerung bietet die Umstrukturierung in Holding- und Tochtergesellschaften steuerliche Vorteile. Denn auch im Falle einer Veräußerung der Untergesellschaft greift die steuerliche Regelung und so müssen auch hier nur 5 % des Veräußerungswertes versteuert werden. Die Auszahlung aus der Holdinggesellschaft an den Unternehmer erfolgt im Übrigen über ein angemessenes Geschäftsführergehalt.
Holdinggesellschaft für die meisten Unternehmen sinnvoll
Durch die Vorteile bei der Besteuerung ist die Gründung einer Holdinggesellschaft und die Ausgliederung des operativen Geschäfts an die Tochtergesellschaften ausgesprochen sinnvoll und auch für kleine Unternehmen geeignet. Liegt beispielsweise die jährliche Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft an die Holdinggesellschaft bei 100 000 €, so werden jährlich lediglich rund 1500 € Körperschafts- und Gewerbesteuer bezahlt. Nach Abzug des Geschäftsführergehalts kann die Steuerersparnis so genutzt werden, um finanzielle Polster aufzubauen oder anderweitige Investitionen zu tätigen. So bietet die spezielle Besteuerung für Holdinggesellschaften eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, die Besteuerung legal zu senken, Unternehmensteile vor der Insolvenz zu schützen und dem Unternehmen auf diese Weise essenzielle Vorteile zu verschaffen.
Bei Fragen rund um das Thema Holding stehen wir als Ihr Steuerberater Düsseldorf gerne zu Ihrer Verfügung und suchen mit Ihnen die beste Möglichkeit die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen um Ihre Steuerlast soweit wie möglich zu reduzieren.